BTW: Interessantes Urteil bezüglich Zugriffs des Arbeitgebers auf E-Mails

Ich bin heute über diesen Artikel gestolpert:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Arbeitgeber-darf-auf-dienstliche-E-Mails-eines-Arbeitnehmers-zugreifen-1287540.html

Ich finde das Urteil sollte man zur Kenntnis nehmen, denn gerade Administratoren werden unter Umständen gezwungen sich in rechtlichen Grauzonen zu bewegen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hackerparagraf

Ich will weder politische, noch rechtliche Diskussionen entfachen. Trotzdem interessiert mich die Rechtslage zu Themen die mich direkt oder indirekt betreffen.

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